Bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme haben Sie das Recht, Ihre Wunscheinrichtung selbst auszuwählen und diese im Antrag anzugeben. Ihr Kostenträger – sei es Ihr Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung – ist verpflichtet, Ihre Präferenz zu berücksichtigen.
Sie können Ihre bevorzugte Klinik bereits im Rahmen Ihres Rehabilitationsantrags angeben. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Anspruchsgrundlagen für medizinische Rehabilitation finden Sie auf den Internetseiten unserer Einrichtungen (siehe "Ihr Weg zur Reha").
Natürlich ist es Voraussetzung für die Ausübung Ihres Wahlrechts, dass Ihre Krebserkrankung in einer unserer Einrichtungen behandelt wird. Die Klinik Tecklenburger Land und die Strandklinik Boltenhagen bieten Behandlungsangebote für unterschiedliche Krebserkrankungen. In der Strandklinik St. Peter-Ording ist eine pneumologische Fachklinik. Dort ist die Behandlung auf Lungenkrebs beschränkt.